Bilder, Videos und Musik aus dem Internet

    • Offizieller Beitrag

    Werke wie Fotos, Videos und Musik können im Internet zwar betrachtet werden, sind aber für die allegemeine Verwendung nicht freigegeben.

    Das Urheberrechtsgesetz regelt dabei den Schutz des geistigem Eigentums (z.B. jedes Foto, Film, Musik, ...).

    Es gilt, jedes individuell erstellte Werk aus Literatur, Wissenschaft und Kunst ist GRUNDSÄTZLICH urheberrechtlich geschützt. Dies bedeutet, dass alle Bilder, Videos und Musikstücke dem Ersteller gehören und ausschliesslich dieser über die Verwendung entscheiden darf.

    => Es bedarf dazu keiner weiten Kennzeichnung oder Hinweis des Urhebers (Ersteller).

    => Außnahme bildet dabei die rein private Verwendung.

    Umfang des Schutzes

    Geschützt sind aber nur fertige persönliche geistige Schöpfungen, Ideen fallen nicht darunter. Laut Gesetz (Urheberrechtsgesetz §2) sind dies:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
    2. Werke der Musik
    3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
    4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
    5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
    6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
    Veröffentlichung => Urheberpersönlichkeitsrecht

    Im Urheberrechtsgesetz Unterabschnitt Urheberpersönlichkeitsrecht ist geregelt OB das jeweilige Werk veröffentlicht werden darf.

    Wenn man ein fremdes Werk verwenden möchte, muss geklärt werden:

    • Darf das Werk überhaupt veröffentlicht werden
    • Muss ein Hinweis auf den Urheber (wie Quellenangabe) angegeben werden
    Verwendung => Verwertungsrecht

    Im Urheberrechtsgesetz Unterabschnitt Verwendungsrechte ist geregelt WIE das jeweilige Werk verwendet werden darf.

    Wie ein fremdes Werk verwendet werden darf ist ab §15 geregelt:

    • Sind Vervielfältigungen (Kopien) erlaubt
    • Wie und wo (z.B. im Internet) darf ich das Werk verwenden
    • Vorführung (z.B. als Hintergrundmusik)
    §53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

    Es gibt Ausnahmen, dass ein Werk verwendet werden darf auch wenn der Urheber (Ersteller) dies so nicht geregelt hat.

    Private Kopien und deren Verwendung sind erlaubt Weiterhin dürfen verwendet werden
    • Kleine Ausschnitte eines Werkes (bei Werken von geringem Umfang)
    • Einzelne Beiträge, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind
    • Zum privaten Gebrauch
    • Zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung und Berufsbildung

    Zu beachten ist, dass Werke die für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt sind, ist das Vervielfältigen nur für berechtigte gestattet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Lizenzmodelle der Creative Commons

    Die amerikanische gemeinnützige Organisation Creative Commons hat sich zum Ziel gesetzt Standard-Lizenzverträge bereitzustellen. Dabei sind folgende weltweit (sofern die Regierung zugestimmt hat) gültigen Lizenzmodelle entstanden. Die Lizenzmodelle gelten, wenn dadurch kein lokales Gesetz verletzt wird.

    Lizenz Bedeutung
    CC0 Kein Urheberrechtsschutz / kein Copyright / Public domain / no Copyright (0 = zerro)
    => Erlaubt ist kopieren, verändern, verbreiten und aufführen privat und kommerziell ohne um Erlaubnis bitten zu müssen
    CC by Namensnennung
    => Der Name des Urhebers muss genannt werden
    CC sa Weitergabe nur mit der selben Lizenz (sa = Share Alike)
    => Ist das Original CC by muss nach Veränderung das neue auch CC by sein
    CC nd Keine Bearbeitung (nd = No Derivatives)
    => Das Werk darf nicht verändert werden
    CC nc Keine kommerzielle Nutzung (nc = Non-Commercial)
    => Eine kommerzielle Verwendung wird ausgeschlossen
    C Copyright
    => Jegliche Verwendung nur mit Genehmigung des Urhebers

    Die Lizenzmodelle können, wenn Sinnvoll auch kombiniert werden.

    Mögliche, sinnvolle Kombinationen:

    CC BYCC BY-SACC BY-NC-SACC BY-NDCC BY-NC-NDCC BY-NC
    NamensnennungNamensnennung
    Lizenzweitergabe
    Namensnennung
    Lizenzweitergabe
    nicht Kommerziell
    Namensnennung
    keine Bearbeitung
    Namensnennung
    nicht Kommerziell
    keine Bearbeitung
    Namensnennung
    nicht Kommerziell

    Bilder mit CC0 Lizenz

    Einige Autoren sind bereit auf die Urheberrechte zu verzichten und stellen ihre Bilder mit einer CC0-Lizenz bereit. Auf nachfolgenden Internetplattformen werden "Lizenzfreie Bilder" angeboten:

    https://pixabay.com/

    https://pxhere.com/

    https://unsplash.com/

    Musik mit CC Lizenz

    https://pixabay.com/de/music/

    https://freemusicarchive.org/