- Offizieller Beitrag
Hier sollen Themen rund um die Steuer hinein
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Hier sollen Themen rund um die Steuer hinein
Kindergeld oder Kinderfreibetrag (Stand: 2015)
Berücksichtig werden Kinder (leiblich, adoptiert, in Pflege) bis 18 Jahre ggf. bis 25 Jahre (wenn z.B. im Studium, Schul- oder Berufsausbildung, freiwillig soziales oder ökologisches Jahr, anderer Freiwilligendienst, ...)
Beim Steuerausgleich wird vom Finanzamt das bessere für den Steuerpflichtigen genommen.
Zusätzlich können steuerlich geltend gemacht werden
Übersicht über Lohnsteuerklassen (§ 38b EStG)
Steuerklasse | Voraussetzungen |
I |
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II | Die in der Steuerklasse I bezeichneten Arbeitnehmer, wenn bei Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) zu berücksichtigen ist |
III |
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IV ohne Faktor | Verheiratete, wenn beide Ehepartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehepartner des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. |
IV mit Faktor | auf Antrag: Verheiratete bzw. Verpartnerte, wenn beide Ehe-/Lebenspartner unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Partner des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. |
V | Arbeitnehmer (wie in Steuerklasse IV bezeichnet), wenn der Ehe-/Lebenspartner des Arbeitnehmers auf Antrag beider Partner in die Steuerklasse III eingereiht wird. |
VI | Arbeitnehmer mit einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis |
Kosten die direkt oder indirekt mit der Arbeit in Verbindung stehen
Zum Beispiel
Relevant sind Kosten >1.000€ da bis 1.000€ pauschal ein Freibetrag berücksichtigt wird
Krankheitskosten sind teilweise absetzbar. Es müssen Kosten sein die normaler Weise nicht geschehen. Als Krankheitskosten gelten nur solche Aufwendungen, die zum Zwecke der Heilung oder mit dem Ziel aufgewendet werden, die Krankheit erträglicher zu machen. Erstattet werden Beträge ab einer zumutbaren Belastung (abhängig vom Einkommen, Familienstand, finanzelle Möglichkeiten).
Krankheitskosten und andere Besonderheiten wie
können ab einer zumutbare Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die zumutbare Belastung kennt 3 Grenzwerte.
Die Absetzbarkeit von Beträgen richtet sich nach dieser Eingruppierung und dem Familienstand (verheiratet, Kinder, ...).
Für Handwerkerleistungen gibt es einen Steuerbonus. Absetzbar sind Lohnkosten nach folgenden Regeln:
Angerechnet werden dann 20% aber max. 6.000€.
Materialkosten werden nicht erstattet.
Bei vermiteten Objekten kann der gesamte Betrag inkl. Material angerechnet werden.