Erneuerbaren Energien

    • Offizieller Beitrag

    Info

    • Beantragt können Förderprogramme über
      • KfW in form von Darlehen
      • BAFA für Finanzielle Unterstützung

    Förderung, Planung

    • Anträge auf Förderungen müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
    • Es können mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden, dabei den Maximalbetrag der Förderung beachten
    • Maßnahmen an der Gebäudehülle (Bsp. Dämmung, Fenstertausch) ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich

    Links

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    Infos zum Thema Windkraft.

    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Windkraftanlagen werden im ab dem 1. April 2000 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Am 17.12.2020 wurde im Bundestag die 5te Überarbeitung verabsiedet und trat ab 01.01.2021 in kraft. Unter anderem ist das Ziel ab 2050 0 Gramm CO2 bei der Stromproduktion zu erreichen.Im EEG 2021 wurde eine Südquote von 50% eingeführt

    In 2020 wurde in Deutschland rund 50% der elektrischen Energie aus erneuerbaren Energien gewonnen.

    Warum geht der Windkraftausbau Baden-Württemberg so langsam voran

    • In Baden-Württenberg gehören oft wirtschaftlich unattraktive Flächen und nicht windreiche Standorte zu den Vorranggebieten. Zwischenzeitlich wurde dies geändert und großzügig Vorranggebiete ausgewiesen.
    • Baden-Württenberg ist Lebensraum für den streng geschützten Greifvogel Rotmilan (Roter Milan).
    • 2017 wurde im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) das "Referenzertragsmodell" eingeführt. Dieses bevorzugt windreiche Standorte in Norddeutschland.
    • Viele Bürgerinitiativen bekämpfen den Windkraftausbau.

    Stand: 09/2021

  • Praedator 19. September 2021 um 10:31

    Hat den Titel des Themas von „Winkraft“ zu „Erneuerbaren Energien“ geändert.
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    Förderungen

    Ausgesuchte Förderungen

    Grundlage

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

    Maßnahme Energieberatung für Wohngebäude / Individueller Sanierungsfahrplan

    Maßnahme Erneuerbare Energien Photovoltaik-Anlagen

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    Energiewende in Deutschland

    Die Energiewende in Deutschland bezieht sich auf den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien. Ziel ist es, die Energieversorgung umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten. Dazu werden in Deutschland vermehrt erneuerbare Energien genutzt werden, Bsp:

    • Wind
    • Solar
    • Biomasse
    • Wasserkraft

    Die Energiewende umfasst auch den Ausbau der Energieeffizienz, um den Energieverbrauch insgesamt zu senken.

    Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 weitgehend klimaneutral zu werden und eine umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. 

    Die Umsetzung der Energiewende ist jedoch eine Herausforderung, die viele politische, wirtschaftliche und technologische Aspekte berücksichtigt. Die Energiewende erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft, um die Energieversorgung nachhaltig und klimafreundlich zu gestalten.

    Energiewende im Bereich der Heizung

    Die Energiewende im Bereich der Heizung bezieht sich auf den Übergang von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas zu erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Wärmepumpen. Dies soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energiewende insgesamt zu unterstützen.

    Die Umsetzung dieser Energiewende erfordert die Anpassung von bestehenden Heizsystemen und die Installation neuer Anlagen, die auf erneuerbaren Energiequellen basieren. Dies kann mit Investitionen in energieeffiziente Gebäude und Heizungen, den Einsatz von moderner Technologie und die Förderung von erneuerbaren Energiequellen erreicht werden.

    Die Energiewende im Heizungsbereich hat auch Auswirkungen auf die Energieeffizienz von Gebäuden, da eine energieeffiziente Isolierung und ein effizientes Heizsystem zusammenarbeiten müssen. Es ist wichtig, den Energieverbrauch im Haushalt zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Energiewende im Heizungsbereich erfolgreich umzusetzen.

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    Energiewende im Bereich der Heizung

    Die Bundesregierung hat verschiedene Schritte unternommen, um die Energiewende im Bereich des Heizens zu fördern und voranzutreiben. Einige wichtige Maßnahmen sind:

    1. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG vereint die bisherigen Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es schreibt vor, dass Neubauten ab 2021 nahezu klimaneutral sein müssen, und verpflichtet auch Eigentümer von Bestandsgebäuden, schrittweise Energieeinsparungen zu erreichen.
    2. Förderung erneuerbarer Energien: Die Bundesregierung fördert den Einsatz erneuerbarer Energien im Heizungsbereich durch verschiedene Programme und Anreize. Dazu gehören beispielsweise das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard. Auch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wurde erhöht.
    3. CO2-Preis: Seit 2021 gibt es einen CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas, der dazu beitragen soll, den Einsatz erneuerbarer Energien wirtschaftlich attraktiver zu machen und den CO2-Ausstoß zu verringern.
    4. Wärmewende 2030: Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor auf 30 Prozent zu steigern. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen entwickelt, wie beispielsweise die Förderung von Wärmepumpen, die Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung oder die Förderung von Quartierslösungen.

    Diese Schritte zeigen, dass die Bundesregierung die Energiewende im Bereich des Heizens aktiv vorantreibt und verschiedene Maßnahmen ergreift, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und den CO2-Ausstoß zu verringern.

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    Förderungsmaßnahmen im Bereich Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg

    Baden-Württemberg bietet verschiedene Förderungsmaßnahmen im Bereich Photovoltaikanlagen an, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Einige wichtige Förderprogramme sind:

    • Landesprogramm "Photovoltaik-Batteriespeicher": Dieses Programm fördert den Einbau von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Batteriespeichern. Gefördert werden sowohl private Haushalte als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung der Anlage und beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • "Netzdienliches Photovoltaik-Batteriespeichersystem": Im Rahmen dieses Programms können Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen gefördert werden, die durch ihre Flexibilität dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • "Förderprogramm Solarwärme": Das Programm fördert den Einbau von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Gefördert werden private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
    • "Sonderprogramm Solar-Innovationen": Im Rahmen dieses Programms können innovative Konzepte und Technologien im Bereich der Photovoltaik und Solarthermie gefördert werden. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Pilotprojekte. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

    Diese Förderungsmaßnahmen zeigen, dass Baden-Württemberg den Ausbau erneuerbarer Energien im Bereich der Photovoltaikanlagen aktiv unterstützt und verschiedene Anreize und finanzielle Unterstützung bietet, um den Einsatz von Photovoltaikanlagen und damit die Energiewende zu fördern.

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    Strom

    Thema Link
    Energy-Charts https://www.energy-charts.info/index.html?l=de&c=DE
    Glossar | Erneuerbare Energien, Strommärkte & Regelenergie https://www.next-kraftwerke.de/wissen
    SFV Startseite https://www.sfv.de/
    European Energy Exchange AG (EEX) https://www.eex.com/en/
    Gute Einführungsübersicht zu Stromthemen https://www.next-kraftwerke.de/wissen
    Tagesproduktion, Wind, Solar, Altenergien https://www.eex-transparency.com/
    Tagesproduktion, Wind, Solar, Altenergien https://www.agora-energiewende.de/de/themen/-ago…/76/Agorameter/
    Tagesproduktion, Wind, Solar, Altenergien https://windeurope.org/about-wind/daily-wind/
    Stromtagesdaten und Terminmarktstrompreise der Folgejahre http://www.eex.com/de/marktdaten#/marktdaten
    Aktuelle Netzfrequenz (Sollfrequenz 50 Hz) http://www.netzfrequenzmessung.de/verlauf.htm
    Aktuelle Netzfrequenz (Sollfrequenz 50 Hz) http://www.gridradar.net
    Aktuelle Netzfrequenz (Sollfrequenz 50 Hz) http://www.netzfrequenz.info
    Informationen rund um das Thema Regelleistung https://www.regelleistung.net/ext/
    Grenzüberschreitender stündlicher Stromfluss im europ. Verbundnetz https://transparency.entsoe.eu/
    Diverse Energieinformationen des Fraunhoferinstituts https://www.energy-charts.de/index_de.htm
    Zeitversetzt die Tagesstromleistung der dt. Solaranlagen http://www.sma.de/unternehmen/pv…eutschland.html
    Überblich österreichischer Strommarkt https://www.e-control.at/publikationen/jahresberichte
    Überblich schweizer Strommarkt http://www.swissgrid.ch/swissgrid/de/h…generation.html
    Minutenstromerzeugung und Verbrauch in Dänermarkt http://energinet.dk/EN/El/Sider/Elsystemet-lige-nu.aspx
    Europäische Strombörse http://www.epexspot.com/de/erneuerbare…intraday_markte
    (Großer) Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Home
    Bund der Energieverbraucher e. V. (neutrale Energieinformationen) https://www.energieverbraucher.de
    Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. http://www.bee-ev.de/home/
    Entwicklung Gaspreis http://www.finanzen.net/rohstoffe/erdgas-preis-natural-gas
    Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de
    Energiebilanzen in Deutschland http://www.ag-energiebilanzen.de/
    Energiebilanzen in Deutschland http://www.strom-report.de
    Energiebilanzen in Deutschland http://www.umweltbundesamt.de/daten/energieb…/stromverbrauch
    BDEW Bundesverband der Elektrizitäts und Wasserwirtschaft http://www.bdew.de
    Solarverein Aachen e. V. Interessante Diskussion in Richtung Vollversorgung regenerativer Energien http://www.sfv.de
    Vordenker ThinkThank welche gesetzliche… Rahmenbedingungen notwendig sind http://www.eurosolar.org
    Interessant noch die Kohle und Ölpreise (werden auf der eex Seite bzw. Öl auch einfach auf NTV veröffentlicht). Dort findet man auch die CO2 Preise welche große Kraftwerksbetreiber zahlen müssen https://www.n-tv.de
    Weltweite aktuelle Stromerzeugung https://www.electricitymap.org
    Stromdaten weltweit https://www.laenderdaten.info/Europa/Finnlan…giehaushalt.php
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    Steuer und Photovoltaik

    Alle Steuerzahler.

    Grüner Strom ist langfristig nicht nur gut für die Umwelt – sondern auch für den Geldbeutel. Explodierende Energiepreise und Angst vor möglichen Versorgungsengpässen befeuern aktuell die Nachfrage. Seitens der Bundesregierung gibt es nun umfassende Neuerungen rund um die Steuer auf Solarenergie.

    NIEDER MIT DER UMSATZSTEUER . . .

    Planen Sie den Kauf einer Photovoltaikanlage? Dann können Sie sich vermutlich über eine günstigere Rechnung freuen. Denn: Ab 01.01.2023 entfällt die Umsatzsteuer von 19 Prozent für alle Photovoltaikanlagen. Das gilt für den Kauf, die Lieferung und die Installation von

    • Solarmodulen,
    • allen Komponenten, die für den Betrieb benötigt werden (wie Wechselrichter),
    • Batteriespeichern.
    Zitat

    Wichtig: Die Abschaffung der Umsatzsteuer soll zwar in erster Linie den Endverbraucher finanziell unterstützen. Die Lieferanten sind aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, die Steuersenkung an ihre Kunden weiterzugeben.

    Zusätzlich muss die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert sein. Die Installation auf Gebäuden, die für das Gemeinwohl genutzt werden, ist auch möglich. Hat Ihre PV-Anlage eine Leistung von maximal 30 Kilowatt (Peak), geht das Finanzamt davon aus, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich ist aber auch die Steuerbefreiung für größere Anlagen möglich.

    Haben Sie die Anlage 2022 gekauft, können Sie auch von der Steuerbefreiung profitieren, wenn Ihre Anlage nach dem 01.01.2023 geliefert und installiert wird. Aber Achtung: Im Zweifel kommt es darauf an, was in dem Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Lieferanten vereinbart wurde.

    Mit dem Wegfall der Umsatzsteuer, verschwindet auch die Option sich gegen die Kleinunternehmer-Regelung zu entscheiden. Es gibt also nicht mehr die Möglichkeit, Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern.

    Zitat

    Achtung: Wenn Sie vor 2023 die PV-Anlage in Betrieb genommen haben und auf die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung verzichtet haben, müssen sie weiter Umsatzsteuer auf Zahlungen zum eingespeisten Strom und den Selbstverbrauch ans Finanzamt zahlen. Erst nach 5 Jahren seit Betriebsbeginn können Sie beim Finanzamt schriftlich beantragen, wieder Kleinunternehmer zu sein. Ab dann ist für sie auch die Umsatzsteuer kein Thema mehr.

    . . . UND DER EINKOMMENSTEUER

    Wer eine Photovoltaik-Anlage besitzt, kann sich über eine weitere Steuerbefreiung freuen. Denn auch die Einkommensteuer ist Geschichte – zumindest bei dem Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom. Das gilt sogar schon rückwirkend ab dem Jahr 2022. Das hat nicht nur einen finanziellen Vorteil. Auch der bürokratische Aufwand sinkt deutlich – denn Sie müssen für Ihren verkauften Strom keine Gewinne ermitteln und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr erstellen. Für die Steuerbefreiung müssen Sie auch keinen Antrag auf Liebhaberei mehr stellen.

    Auch für ältere Anlagen gelten die bisherigen Besteuerungssätze nur noch bis zum Jahr 2021. Ab 2022 entfällt auch für diese die Pflicht zur Einkommensteuer.

    Die Steuererleichterung gilt für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (Peak). Ist die Anlage auf einem Mehrfamilienhaus oder gemischt genutzten Gebäude installiert, darf sie eine Leistung von bis zu 15 Kilowatt (Peak) pro Wohneinheit haben. Bei mehreren PV-Anlagen darf aber eine Leistung von insgesamt 100 Kilowatt (Peak) nicht überschritten werden. Sonst werden die Gewinne wieder steuerpflichtig.

    Zitat

    Info: Die Einkommensteuer auf Solarstrom-Gewinne fällt weg – unabhängig davon, ob Sie einen Teil selbst verbrauchen oder den Strom komplett verkaufen. Es spielt auch keine Rolle, wann Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben. Das gilt nicht nur für Privatpersonen – auch Handwerker und Vermieter müssen die Einkommensteuer nicht mehr zahlen.

    Info: Die Steuererleichterungen gelten unbefristet ab dem

    01.01.2022 (Einkommensteuer)

    bzw. 01.01.2023 (Umsatzsteuer).

    Quelle: SteuerBlick 02/2023 (http://www.steuernsparen.de)